
Recycling-Kartell: Was das EU-Urteil für Autoverwerter bedeutet
Von 2002 bis 2017 bestand im Europäischen Wirtschaftsraum ein Kartell, das direkt das Recycling von Altfahrzeugen betraf. Beteiligt waren die 16 größten Automobilhersteller. Nach umfangreichen Ermittlungen verhängte die Europäische Kommission nun Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 550 Millionen Euro. Parallel dazu gab es auch Verfahren im Vereinigten Königreich.
Genau genommen handelte es sich eigentlich um zwei Kartelle:
- Eines bezog sich auf Vereinbarungen zum Recycling, mit Folgen für die Zusammenarbeit mit Verwertungsunternehmen.
- Ein weiteres richtete sich auf die “Werbung” gegenüber Fahrzeugkäufern.
Warum das Autorecycling im Fokus steht
In Europa ist gesetzlich festgelegt: Fahrzeuge können am Ende ihrer Lebensdauer vom Eigentümer kostenfrei bei Recyclingunternehmen abgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass Autos illegal entsorgt werden. Ein Problem, das in anderen Teilen der Welt durchaus häufig vorkommt.

Damit das funktioniert, sind die Hersteller verpflichtet, die Kosten für die Rücknahme und Verwertung zu tragen. Ziel der EU war es zudem, die Hersteller so zu motivieren, ihre Fahrzeuge recyclingfreundlich zu konstruieren.
Nach den Ermittlungen der Kommission war jedoch genau diese Kostenübernahme Gegenstand des geheimen Kartells: Die Hersteller vereinbarten, Recyclingunternehmen keine Zahlungen zu leisten.
Die Folgen für Autoverwerter
Für viele Autoverwerter bedeutete das Kartell vor allem eines: fehlende Vergütung für ihre Arbeit. Obwohl die gesetzliche Verpflichtung klar ist, fließen bis heute, auch nach dem Ende des Kartells, keine Zahlungen der Hersteller an die Verwerter.
Das Urteil wirft daher eine wichtige Frage auf: Wie kann Recycling langfristig fair finanziert werden, damit Autoverwerter fair vergütet werden?
Schadensersatzforderungen stehen im Raum
Nach Bekanntwerden des Urteils sind spezialisierte Unternehmen an Autoverwerter herangetreten, um mögliche Schadensersatzansprüche für den Zeitraum des Kartells zu prüfen. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche durchgesetzt werden können, ist derzeit offen, klar ist aber: Das Thema beschäftigt die Branche zunehmend.
Für Verwerter ist es daher wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und sich ein Bild von Chancen und Risiken zu machen.
Die Autoverwertertagung als Austauschplattform für alle Branchenbeteiligten im Autorecycling
Beim diesjährigen Branchentreff der Autoverwerter – der Autoverwertertagung in Hohenroda – wird dieses Thema daher einen wichtigen Platz einnehmen:
- Juristische Experten werden vor Ort sein und über mögliche Schadensersatzforderungen informieren.
- Auch Vertreter der Hersteller sind anwesend, eine seltene Gelegenheit, beide Seiten direkt im Dialog zu erleben.
- Darüber hinaus geht es um die zentrale Frage, wie Recycling künftig finanziert und organisiert werden kann.
Damit wird der Branchentreff zur neutralen Plattform: Fakten, Einschätzungen und Perspektiven kommen zusammen, von allen Seiten der Branche.
Anmeldung zur AVT
Das Kartell-Urteil ist ein Beispiel dafür, wie stark äußere Rahmenbedingungen die Arbeit der Autoverwerter beeinflussen können. Umso wichtiger ist es, sich zu informieren, gemeinsam Lösungen zu diskutieren und die Zukunft aktiv mitzugestalten.
Wer den Überblick behalten will, trifft sich auf der AVT am 4. und 5. November 2025. Dort gibt es gebündelte Informationen aus erster Hand und die Chance, mit Experten, Herstellern und Branchenkollegen ins Gespräch zu kommen.
Hier geht es direkt zur Anmeldung.
- Artikel bei der tagesschau: Absprachen über Recycling – EU verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
- Artikel bei heise.de: Recycling-Kartell: Autohersteller in der EU und UK bestraft
