Neues vom Online-Verwertungsnachweis (oder doch nicht?)

Mit der Inbetriebnahme der GKS (Großkundenschnittstelle) im Rahmen der 4. Stufe des iKfz-Standards soll seit dem 1.9.23 umgesetzt werden, was längst im Gesetz steht: u.a. die digitale Abmeldung auch von solchen Kfz mit Verwertungsnachweis.

Beispielbild für den aktuellen Stand in den meisten Online-Portalen.

Das Gesetz

Die Zulassungsverordnung sagt generell zum Thema Internetbasierte Außerbetriebsetzung in §24 Abs. 3: „Die Vorlage eines Verwertungs-nachweises nach § 17 Absatz 1 oder 2 wird, wenn ein solcher ausgestellt wurde, ersetzt durch die Erfassung 1. des Datums der Ausstellung des Verwertungsnachweises und 2. der Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes oder im Fall des § 17 Absatz 2 des Staates, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat.“ Stufe 4 macht das nun auch für juristische Personen möglich – in der Theorie.

Die Umsetzung

Praktisch gibt es keine verbindlichen Vorgaben von Bund und Land, bis wann die 4. Stufe des neuen Standards zeitlich umgesetzt sein muss. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern und Kommunal-verwaltungen. Mit anderen Worten: jede Zulassungstelle entscheidet im Prinzip einzeln, wann und wie das Ganze technisch umgesetzt wird. Bisher hieß es meistens: “Das geht hier noch nicht.” Selbst für Privatpersonen ist speziell die Außerbetriebsetzung, sofern ein Verwertungsnachweis vorliegt, technisch noch nicht möglich.

In Zukunft

Die Aussagen darüber, wann die Umsetzung abgeschlossen sein wird, sind sehr unterschiedlich. Perspektivisch werden in Zukunft sicher die meisten Abmeldungen über Online-Portale oder die Groß-kundenschnittstelle in der einen oder anderen Form erfolgen. Über die Zukunft des Verwertungsnachweises selbst sagt aber weder Stufe 3 noch Stufe 4 des iKfz-Standards etwas aus – er muss lediglich nicht mehr bei der Außerbetriebsetzung abgegeben werden, aber dennoch existieren.

Auch wir haben uns bei der GKS registriert und arbeiten an einer Integration.

Der gute alte bunte Verwertungsnachweis wird uns wohl noch eine Weile erhalten bleiben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Was auch immer sich ändert – bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden. In den monatlich erscheinenden AV-BranchenNEWS informieren wir unsere Abonnenten über alles, was in und um die Autoverwerterbranche wichtig ist.

Ihre Anmeldung können Sie hier vornehmen: www.kaputt-gmbh.de/bnl

Hier geht es zum Archiv: kaputt-gmbh.de/av-branchennews/

Dieser Artikel ist als Flyer erhältlich